Thesen von Gundela Hachmann

  1. Struktur der Gruppenuniversität

a) Gleichberechtigung der Gruppen:

Anmerk:

b) Verfaßte Studierendenschaften (überall und mit allgemeinpolit. Mandat)

 

 

c) Beteiligung außeruniversitärer Interessengruppen:

2. Verzahnung von Wissenschaft und Praxis

d) Abbau überflüssiger Bürokratie

  1. Beschleunigung von Entscheidungsprozessen

  2. Einsparungen

  3. Übersichtlicherer Aufbau, Vereinfachung von Verwaltungsprozessen

Anmerk: Die notwendige Umstrukturierung ist sehr schwierig umzusetzen. Wer entscheidet, was überflüssig ist? Wie müßte die veränderte Kompetenzuweisung aussehen?

 

  1. Verzahnung von Forschung, Lehre und Praxis

  1. Kritik von Forschung und Lehre durch die Studierenden

Anmerk:

  1. Individuelle Gestaltung des Studiums:

  1. Beteiligung der Studierenden an der forschenden Lehre

  1. Flexible Studienordnungen

Anmerkung:

Durch unterschiedliche Studienzeiten kann es zu Konkurrenzsituationen der Hochschulen untereinander kommen

  1. Einbeziehung praxisrelevanter Bildung in den Studienverlauf

  1. Kompetente, regelmäßig verfügbare fachbezogene und allgemeine Studienberatung

Anmerkung zur Pflichtberatung:

Abzulehnen, da weder sinnvoll noch durchführbar; steht im Widerspruch zu dem Konzept eines selbständigen Studiums

  1. Verbot von Studiengebühren

Anmerkung:

Hier gilt es unter Umständen, ein Gegenkonzept zur Hochschulfinanzierung zu entwickeln.

c) Studienabschlüsse

  1. international anerkannt und vergleichbar sein

  2. den Berufseinstieg ermöglichen

  3. den Einstieg in die wissenschaftliche Arbeit ermöglichen

  4. eine im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung fundierte Bildung gewährleisten

Anmerkung:

  1. Gefahr der Senkung des Niveaus

  2. Ökonomisch orientierte Reduktion des Studiums

  3. Gefahr der Verkürzung der Bafög-Zahlungen (Kriterium: erster berufsqualifizierender Abschluß)

  4. Wie verhalten sich Master und Magister zueinander?

  1. Gesinnungswandel in Industrie und Wirtschaft notwendig

  2. Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen muß gewährleistet sein

 

d) Weiter-/Fortbildung

Abschließende Bemerkung:

Es fehlen noch die jeweiligen Paragraphen des HRG, aus denen die Regelungen stammen bzw. in denen sie vorgesehen sind.