Thesen von Gundela Hachmann
Struktur der Gruppenuniversität
(Institutioneller Aufbau)
a) Gleichberechtigung der Gruppen:
1. Modell: paritätische Besetzung der Gremien ( dazu notwendig: Änderung des BVerfG-Urteil)
2. Modell: Kreuzwahlrecht (Wahl von Professoren zu hochschulpolit. Vertretern durch die Mitglieder der Gruppenuniversität)
Anmerk:
zum 1. Modell: Vorrausetzung für eine funktionierende Gremienarbeit ist die aktive und engagierte Beteiligung der Mitglieder, was unter Studenten nicht immer der Fall ist (s. Wahlbeteiligung); Gefahr: Illusion eines nicht umsetzbaren Ideals.
Zum 2. Modell: Polit. Vertreter fühlen sich nicht immer den Interessen ihrer Wähler verpflichtet. Können Kontrollelemente in der Struktur verhindern, daß die gewählten Professoren nur ihre eigenen Interessen verfolgen?
b) Verfaßte Studierendenschaften (überall und mit allgemeinpolit. Mandat)
Beteiligung der Studierenden an den Entscheidungs- und Verwaltungsprozessen mit den Zielen: 1. Wahrung und Vermittlung demokratischer Ordnung und 2. Reflektion und Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.
c) Beteiligung außeruniversitärer Interessengruppen:
Ziele: 1. Verankerung der Universität in der Gesellschaft
2. Verzahnung von Wissenschaft und Praxis
1. Modell: Kuratorium laut fzs-Entwurf (§60): Vertreter von Gebietskörperschaften, örtl. Arbeitgeberverbänden, örtl. Gewerkschaften, Fraueninteressengruppen, Umweltorganisationen, Ausländerorganisationen, Verbraucherinteressengruppen beteiligt
2. Modell: Hochschulrat laut Funktionalreform: Vertreter der Wirtschaft beteiligt (keine regionale Einschränkung)
d) Abbau überflüssiger Bürokratie
Ziele:
Beschleunigung von Entscheidungsprozessen
Einsparungen
Übersichtlicherer Aufbau, Vereinfachung von Verwaltungsprozessen
Anmerk: Die notwendige Umstrukturierung ist sehr schwierig umzusetzen. Wer entscheidet, was überflüssig ist? Wie müßte die veränderte Kompetenzuweisung aussehen?
Verzahnung von Forschung, Lehre und Praxis
Kritik von Forschung und Lehre durch die Studierenden
Ziel: Entwicklungsprozess, der seine Impulse aus den verschiedenen Interessen in den einzelnen Gruppen erhält (Stichwort: ständige Reform)
1. Modell: Evaluation: regelmäßig durchzuführende Umfrage unter den Studierenden
2. Modell: Diskurs: argumentativ vorgebrachte Kritik der Studierenden gegenüber den Lehrenden
Anmerk:
zum 1. Modell: Reduktion komplexer Sachverhalte auf numerische Werte, eindirektional, nicht argumentativ; Gefahr: E. als Kriterium zur Hochschulfinanzierung
zum 2. Modell: selbständiges und selbstbewußtes Engagement der Studierenden notwendig - Oder müssen wir das immer und grundsätzlich vorraussetzen?; Verpflichtung der Lehrenden zur Umsetzung der vorgebrachten Kritik: Reicht es, auf den psychologischen Druck sich ständig wiederholender negativer Kritik zu setzen?
Individuelle Gestaltung des Studiums:
Beteiligung der Studierenden an der forschenden Lehre
unmittelbare Verbindung der Studieninhalte mit praxisrelevanten Kenntnissen
Förderung des selbständigen Arbeitens
Flexible Studienordnungen
Studienzeiten an den speziellen Bedingungen der einzelnen Hochschulen und Fächer orientiert
Freiraum zum Setzen von Schwerpunkten und zur umfassenden Nutzung des Bildungsangebotes
Anmerkung:
Durch unterschiedliche Studienzeiten kann es zu Konkurrenzsituationen der Hochschulen untereinander kommen
Einbeziehung praxisrelevanter Bildung in den Studienverlauf
Beispiele: Praktika, Konfrontation mit Problemstellungen aus der Praxis
Ziel: Vorbereitung, Orientierung
Kompetente, regelmäßig verfügbare fachbezogene und allgemeine Studienberatung
Ziel: Informationsfluß (vor allem im Sinne des oben genannten Entwicklungsprozesses)
zu verstehen als Gegenkonzept zur Pflichtberatung
Anmerkung zur Pflichtberatung:
Abzulehnen, da weder sinnvoll noch durchführbar; steht im Widerspruch zu dem Konzept eines selbständigen Studiums
Verbot von Studiengebühren
Ziele: Bildung für jeden zugänglich, Studium mit möglichst geringem Finanzdruck
Studiengebühren als Konzept zur Hochschulfinanzierung nicht sinnvoll, sondern entscheidender sind Umstrukturierung und Entschlackung der Hochschulen
Anmerkung:
Hier gilt es unter Umständen, ein Gegenkonzept zur Hochschulfinanzierung zu entwickeln.
c) Studienabschlüsse
Anforderungen: erbrachte Leistungen und Abschlüsse sollen:
international anerkannt und vergleichbar sein
den Berufseinstieg ermöglichen
den Einstieg in die wissenschaftliche Arbeit ermöglichen
eine im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung fundierte Bildung gewährleisten
1. Modell: Bachelor- und Masterdegree: Möglichkeit zu verkürzten Studiengängen, wobei BA als erster berufsqualifizierender Abschluß gilt und MA ein wissenschaltl. Aufbaustudium beinhaltet
2. Modell: modularer Studienaufbau: Nachweis erbrachter Leistungen wird unabhängig vom Abschluß vergeben; individuelle Gestaltung des Studienaufbaus ist angestrebt
Anmerkung:
zum 1. Modell:
Gefahr der Senkung des Niveaus
Ökonomisch orientierte Reduktion des Studiums
Gefahr der Verkürzung der Bafög-Zahlungen (Kriterium: erster berufsqualifizierender Abschluß)
Wie verhalten sich Master und Magister zueinander?
zum 2. Modell:
Gesinnungswandel in Industrie und Wirtschaft notwendig
Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen muß gewährleistet sein
d) Weiter-/Fortbildung
notwendiges Bildungsangebot in der Informationsgesellschaft
außeruniversitäre Impulse für die Hochschulentwicklung
Abschließende Bemerkung:
Es fehlen noch die jeweiligen Paragraphen des HRG, aus denen die Regelungen stammen bzw. in denen sie vorgesehen sind.